Persönliche Vorsorge
Persönliche Vorsorge
Jeder Mensch kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Infolge eines Unfalles, einer schweren Erkrankung oder auch durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter kann es passieren, dass man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln kann.
Mit Hilfe einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist es möglich, für diese Situation vorzusorgen. Nur mit diesen Dokumenten ist es möglich, dass
andere (z.B. Ehepartner, Kinder, naher Verwandter oder eine andere Vertrauensperson) gemäß dem eigenen Willen und im eigenen Sinne die persönlichen Angelegenheiten regeln können.